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Damit die Syndikatstiftung ihre Ziele in die Tat umsetzen kann, braucht sie weiter eure Unterstützung. Zwar soll langfristig die Stiftungsarbeit über die Einnahmen aus Erbbauzinsen finanziert werden, dies ist aber zu Beginn nicht möglich.
Erst mit eurer finanziellen Unterstützung, mit Schenkungen von Grundstücken und/oder Häusern, oder auch der Übertragung durch Erbschaften usw. sind wir in der Lage die, in unserer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke anzugehen:
Der Syndikatstiftung Geld zukommen zu lassen, ist auf zwei verschiedenen Wegen möglich: durch eine Spende, oder durch die sogenannte Zustiftung. Spenden und Zustiftungen unterscheiden sich vor allem in der Art, wie die Stiftung mit den Mitteln umgehen muss, in ihrer steuerlichen Handhabung, aber auch was ihr damit erreichen könnt.
Ganz allgemein gesprochen, werden Spenden für die tägliche Arbeit der Stiftung zeitnah im Sinne ihrer in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet bzw. für die unmittelbare Stiftungsarbeit ausgegeben und somit verbraucht.
Im Gegensatz zu Spenden gehen Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung über und müssen in ihrem Wert dauerhaft erhalten werden. Sie werden im Gegensatz zu Spenden also nicht verbraucht. Sie können aber durchaus von einer Vermögensform (Geld) in eine andere Vermögensform (Boden) umgewandelt werden.
Zustiftungen werden nicht nur großzügiger gefördert als Spenden, sondern ermöglichen euch als Teil der Stifter:innenversammlung, mitzuentscheiden. Zustiftungen sind ab 500 € möglich.
Die Syndikatstiftung ist als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft gemäß Abgabenordnung anerkannt. Dies ist bei Schenkungen sehr wichtig. Wir sind dadurch in der Lage, Grund und Boden, Häuser und Wohnungen zu übernehmen, um die bunte Palette an Projekten im Mietshäuser Syndikat grenzenlos zu erweitern. Sei es, dass die Besitzer:innen eines Wohnhauses ihr Objekt in guten Händen wissen wollen und auch, dass die Mieter:innen vor einer Verdrängung im preistreibenden Wohnungsmarkt sicher sind.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Syndikatstiftung in euer Testament aufzunehmen, um Eigentum nach dem Tod auf sie zu übertragen.
Im 65-minütigen Film „Das ist unser Haus!“ erläutern Akteure des Mietshäuser Syndikats das Modell der kollektiven Raumaneignung und präsentieren vielseitige Projekte in unterschiedlichen räumlichen Kontexten.
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